Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung - Gesellschaft zur Verwaltung von Unterstützungskassen

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Gebührenrechner

versicherungsmathematische Gutachten nach § 6a EStG

Anzahl der Zusagen Netto / EUR Brutto / EUR

Der Berechnung liegen die Gebühren gem. der Allgemeinen Preisliste zur Gutachtenerstellung zu Grunde. Die Gebühr berechnet sich nach der Formel: Grundgebühr multipliziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen. Die Kosten für das PSV-Kurztetstat - soweit benötigt - sind in dieser Gebühr enthalten. Die Gebühr wird bei automatischen Folgeaufträgen gem. Auftrag jeweils am 1.10. eines Jahres an die allgemeine Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex 2005 = 100, alle Abteilungen) angepasst.

Hinweis: Die Informationen und Ergebnisse dieser Seite sind rein informativ. Wir bemühen uns, alle Informationen und Berechnungsergebnisse so auszuweisen, wie Sie diese bei Auftragserteilung erwarten können. Verbindlich für Sie sind die Gebühren gem. der Allgemeinen Preisliste zur Gutachtenerstellung sowie Angebote und Auftragsbestätigungen.

Zur Berechnung nutzt diese Seite JavaScripts.

Stand der Informationen: 01.01.2009

Aktuelle Gesamtpreisliste als PDF: Download

  

versicherungsmathematisches Gutachten nach HGB

Die Gebühr berechnet sich nach der Formel für versicherungsmathematische Gutachten nach § 6a EStG. Wird mit dem Gutachten nach HGB gleichzeitig ein Gutachten nach § 6a EStG beauftragt, so halbiert sich die Gebühr für das Gutachten nach HGB.

Gutachten (BilMoG)

Die Gebühren für Gutachten nach BilMoG liegen noch nicht vor.

Lastwertgutachten (Unterstützungskasse)

Die Gebühr berechnet sich nach der Formel für versicherungsmathematische Gutachten nach § 6a EStG multipliziert mit dem Faktor 1,5.

Sonstige Gutachten

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