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versicherungsmathematische Gutachten
Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen erstellen wir im Rahmen unserer
Dienstleistungen:
- versicherungsmathematisches Gutachten nach § 6a EStG
für die Steuerbilanz oder die Handelsbilanz
Die Berechnungen
erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertprinzip
unter Verwendung der © RICHTTAFELN 1983, © RICHTTAFELN 1998 bzw. © RICHTTAFELN
2005 G von Klaus Heubeck. Kurztestate für den PSV a.G. Köln werden automatisch berücksichtigt und
erstellt.
Bis zum 30.11.2008 beauftragte Einzelgutachten werden bei Vorliegen aller
notwendigen Berechnungsgrundlagen innerhalb von 2 Wertagen erstellt.
Für im Dezember oder im Januar beauftragte Gutachten oder Gutachten für einen
Personenkreis mit mehr als zehn Zusagen rechnen Sie bitte 2 - 5 Werktage
ein.
- Lastwertgutachten für die versicherungsmathematische
Bewertung von Unterstützungskassenverpflichtungen für die Handelsbilanz
Bei einer Unterstützungskassenzusage muss das Trägerunternehmen für
denjenigen Teil des Versorgungsversprechens einstehen, der von der
Unterstützungskasse nicht abgedeckt wird. Diese Einstandspflicht ergibt sich aus
§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Pauschaldotierte Unterstützungskassen weisen in der
Anwartschaftsfinanzierung oft eine Unterdeckung aus. Zur Ermittlung des
sogenannten Lastwertes ist ein versicherungsmathematisches Gutachten für die
handelsbilanziellen Verpflichtungen erforderlich. Der so ermittelte
Verpflichtungswert abzüglich des tatsächlichen (segmentierten) Kassenvermögens
ergibt den Lastwert.
Dieser Wert kann als Rückstellung in die Bilanz eingestellt werden. Da
Kapitalgesellschaften einen nichtbilanzierten Lastwert im Anhang der Bilanz
ausweisen müssen, ist es hier immer erforderlich, den Lastwert zu kennen.
Demzufolge würde immer ein versicherungsmathematisches Gutachten über den
Lastwert der Unterstützungskassenzusagen benötigt. Für den Lastwert besteht ein
Passivierunswahlrecht für die Handelsbilanz.
Eine steuerliche Passivierung der Verpflichtungen hingegen ist nicht
möglich. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für Lastwertgutachten.
Die Berechnungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
nach dem Teilwertprinzip unter Verwendung der © RICHTTAFELN 1983, © RICHTTAFELN
1998 bzw. © RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck.
- Kurztestat für den PSV a.G. Köln
- Berechnung von Dotierungsmöglichkeiten zu
Unterstützungskassen
- versicherungsmathematische Gutachten nach IAS/IFRS
Für die Bewertung nach IAS/IFRS steht Ihnen ein auf diesem Gebiet
spezialisierter Gutachter zur Verfügung. Bitte fordern Sie ein gesondertes
Angebot für die Gutachtenerstellung an.
Nach Auftragserteilung wird sich der zuständige Gutachter mit Ihnen in
Verbindung setzen, um die Einzelheiten zum Auftrag zu klären und die notwendigen
Daten und Unterlagen anzufordern.
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