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versicherungsmathematische Gutachten
Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen erstellen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen:
- versicherungsmathematische Gutachten gem. § 6a EStG für
die Steuerbilanz und die Handelsbilanz
Die Berechnungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem
Teilwertprinzip unter Verwendung der © RICHTTAFELN 1983, © RICHTTAFELN 1998
bzw. © RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck.
Kurztestate für den PSV a.G. Köln werden automatisch berücksichtigt und erstellt.
Bis zum 30.11.2007 beauftragte Einzelgutachten werden bei Vorliegen aller notwendigen
Berechnungsgrundlagen innerhalb von 2 Wertagen erstellt.
Für im Dezember oder Januar beauftragte Gutachten oder Gutachten für einen Personenkreis
mit mehr als zehn Zusagen rechnen Sie bitte mindestens 5 Werktage ein.
- Lastwertgutachten für die versicherungsmathematische Bewertung
von Unterstützungskassenverpflichtungen für die Handelsbilanz
Bei einer Unterstützungskassenzusage muss das Trägerunternehmen für denjenigen Teil
des Versorgungsversprechens einstehen, der von der Unterstützungskasse nicht abgedeckt
wird. Diese Einstandspflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Pauschaldotierte Unterstützungskassen weisen in der Anwartschaftsfinanzierung oft
eine Unterdeckung aus. Zur Ermittlung des sogenannten Lastwertes ist ein versicherungsmathematisches
Gutachten für die handelsbilanziellen Verpflichtungen erforderlich. Der so ermittelte
Verpflichtungswert abzüglich des tatsächlichen (segmentierten) Kassenvermögens ergibt
den Lastwert.
Dieser Wert kann als Rückstellung in die Bilanz eingestellt werden. Da Kapitalgesellschaften
einen nichtbilanzierten Lastwert im Anhang der Bilanz ausweisen müssen, ist es hier
immer erforderlich, den Lastwert zu kennen. Demzufolge würde immer ein versicherungsmathematisches
Gutachten über den Lastwert der Unterstützungskassenzusagen benötigt. Für den Lastwert
besteht ein Passivierunswahlrecht für die Handelsbilanz.
Eine steuerliche Passivierung der Verpflichtungen hingegen ist nicht möglich. Gern
erstellen wir Ihnen ein Angebot für Lastwertgutachten.
Die Berechnungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem
Teilwertprinzip unter Verwendung der © RICHTTAFELN 1983, © RICHTTAFELN 1998
bzw. © RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck.
- Kurztestat für den PSV a.G. Köln
- Berechnung von Dotierungsmöglichkeiten u.a. zu Unterstützungskassen
- versicherungsmathematische Gutachten nach IAS/IFRS
Für die Bewertung nach IAS/IFRS steht Ihnen ein auf diesem Gebiet spezialisierter
Gutachter zur Verfügung. Bitte fordern Sie ein gesondertes Angebot für die Gutachtenerstellung
an.
Nach Auftragserteilung wird sich der zuständige Gutachter mit Ihnen in Verbindung
setzen, um die Einzelheiten zum Auftrag zu klären und die notwendigen Daten und
Unterlagen anzufordern.
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